Bemeerkenswerterweise wird für den Aufsichtsrat quotiert. Dies ist ein Kontroll-, aber KEIN FÜhrungsgremium – zumindestens nicht im operativen Sinn.
Ein Schelm wer Arges dabei denkt.
Operative Führung – also der Vorstand – kann bei mangelndem Sachverstand binnen Kurzem ein Unternehmen ruinieren. Daher wird dann doch vorsichtigerweise der Aufsichtsra quotiert. Da dieser eher strategisch wirkt, dauert es hier länger bis der Untergang sein Haupt erhebt.
Was völlig irritiert, ist die Tatsache, daß hauptsächlich mitbestimmungspflichtige Unternehmen betroffen sind. Dort existiert durch das Betriebsverfassungsgesetz bereits eine Quote – diese ist aber nicht als “Frauenquote” sondern als Minderheitenquote ausgestattet und beschränkt sich lediglich auf eine Untergrenze von Plätzen die das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht betrifft.
Insgesamt mal wieder ein Referentenentwurf bar aller Kompetenz, was elementare rechtliche Zusammenhänge in Unternehmen, elementare wirtschaftliche Zusammenhänge und elementare sozioökonomische Fragen betrifft.